KFZ Schadensabwicklung

Hier erklären wir Ihnen überblicksmäßig und unverbindlich, wie die Schadensabwicklung erfolgt, wenn Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist und beschädigt wurde.

Was ist bei einem Unfallschaden?

Sie müssen einen Unfallbericht ausfüllen.

Dazu benötigen Sie vom Gegner /  Lenker folgende Daten:

  • Vor- und Nachname(n)
  • Adresse (Straße, Hausnummer, Plz, Ort)
  • ggf. Führerscheindaten (FS-Nr., Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum)
  • Telefonnummer

Wenn der Lenker nicht der Versicherungsnehmer des Fahrzeugs ist, benötigen Sie zusätzlich vom Versicherungsnehmer:

  • Vor- und Nachname(n)
  • Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Telefonnummer

Fahrzeugdaten vom gegnerischen Fahrzeug:

  • Marke, Modell
  • Kennzeichen
  • Versicherungsanstalt

Erforderlich ist außerdem:

  • Unfallort
  • Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Unfallhergang: Halten Sie den Unfallhergang auf dem Unfallbericht fest. Beschreiben Sie den Unfallhergang so genau wie möglich. Reicht der Platz nicht aus, verwenden Sie ein Zusatzblatt, welches beide Unfallparteien unterfertigen. Notieren Sie auch die Schäden, die an den beteiligten Fahrzeugen entstanden sind.

Melden Sie den Schaden jedenfalls unverzüglich Ihrer Versicherung. Wenn die Versicherung vom Versicherungsnehmer keine Versicherungsmeldung erhält, können wir keine weiteren Schritte einleiten.

bringen Sie es zu uns. Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der Werkstätte. Diese können Sie hier nachlesen. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, veranlassen Sie die Abschleppung durch die von uns erhaltene Mobilitätsgarantie oder z.B. durch Ihre Versicherung, ÖAMTC oder ARBÖ.

Als erstes wird von uns in unserer Werkstatt das Fahrzeug begutachtet. Wir fertigen Fotos an, schätzen die Schadenshöhe (diese Schätzung ist kein verbindlicher Kostenvoranschlag) und füllen mit Ihnen alle notwendigen Formulare aus, falls diese noch nicht vollständig ausgefüllt wurden.
Danach vereinbaren wir mit Ihnen und Ihrer Versicherung einen Termin. Zu diesem Termin bringen Sie Ihr Fahrzeug erneut zu uns. Die Versicherung entsendet einen Sachverständigen zu diesem Termin, der gemeinsam mit uns die Besichtigung vornehmen und die genaue Schadenhöhe feststellen wird. 
Bei kleinen Schäden kann die Versicherung von einer Besichtigung absehen und mit uns die Übersendung von Fotos vereinbaren.
Wir verrechnen direkt mit der Versicherung, wenn Sie uns via Abtretungserklärung Ihr Einverständnis dazu geben.

a) Abtretungserklärung
Um zu vermeiden, dass Sie für die Reparaturkosten in Vorleistung treten müssen, können Sie das Formular „Abtretungserklärung von Schadenersatzansprüchen (bei KFZ-Haftpflicht) bzw. Ansprüchen aus Versicherungsleistungen (bei Kasko) aus Unfall“ verwenden. Dies dient zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung, weil wir dann direkt mit der Versicherung verrechnen können. Das Formular können Sie hier downloaden.

ABTRETUNGSERKLÄRUNG

b) Leihwagen bei Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich ersetzt die Versicherung keine Leihwagenkosten, wenn Sie nur über eine Haftpflichtversicherung der Variante A verfügen. Dazu gibt es spezielle Ausnahmen, z.B. wenn Ihr PKW durch Kinder oder Jugendliche beim Spielen, Rodeln, Radfahren oder ähnlichem beschädigt wurde und der Schaden durch eine Haushaltsversicherung gedeckt ist. Für den Fall, dass Sie bei der Haftpflichtversicherung Variante B gewählt haben, ist in der Regel ein kostenloser Leihwagen enthalten. 
Bitte erkundigen Sie sich jedenfalls bei Ihrer Versicherung, ob ein kostenloser Leihwagen in Ihrer Versicherungsleistung enthalten ist.

c) Kaskoversicherung
Wenn Sie nach einem selbstverschuldeten Unfall oder in einem sonstigen Kaskoschadenfall (z.B. Wildschaden) Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag. Diese Rechte können vom Haftpflichtschadenfall abweichen.
Wir setzen uns mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um den Umfang Ihres Vertrages zu klären.

Jedenfalls ist dabei ein allfälliges Weisungsrecht Ihrer Versicherung zu beachten. Bei allfälligen Weisungsklauseln ist vor der Reparatur des Fahrzeuges die Zustimmung des Versicherers einzuholen. Auch dies erledigen wir für Sie.

d) Leihwagen bei Kaskoversicherung
Bitte beachten Sie, dass viele irrtümlich der Meinung sind, bei einer Kaskoversicherung sei immer ein kostenloser Leihwagen inkludiert. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn eine Leihwagenkostendeckung in Ihrer Kaskoversicherung inkludiert ist. Darum empfehlen wir Ihnen, deswegen auch bei einer Kaskoversicherung bei Ihrer Versicherung nachzufragen.

e) Totalschadensfall
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges übersteigen. Im Totalschadenfall erhalten Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Wert des Wracks. Letzterer wird vom Sachverständigen der Versicherung festgelegt, wenn notwendig wird die Versicherung sog. Restwertangebote zur exakten Festlegung einholen.
Sollte von der Versicherung ein Totalschaden festgestellt werden, ist ein kostenloser Leihwagen in der Regel nicht mehr von der Versicherung gedeckt. In dem Fall können Sie natürlich einen Mietwagen von uns nutzen, das Angebot dazu finden Sie hier.

f) Totalschadenpauschale 
Werkstätten können unter bestimmten Voraussetzungen dem Wrackaufkäufer (sofern der Wrackverkauf aus einer Restwert-Plattform resultiert)  € 71,60 + 20% MwSt. = € 85,92 inkl. MwSt. (Stand 1. Mai 2018) eine Totalschadenpauschale verrechnen. Dies gilt sowohl für Haftpflicht-, als auch Kaskofälle. Diese Pauschale kann im Zuge der Fahrzeugabholung verrechnet werden.

g) Nichtreparatur
Für den Fall, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht von uns reparieren lassen möchten  (weil Sie es z.B. selber reparieren wollen) und im Totalschadensfall gelten unsere bekannten AGB und Richtsätze dazu (z.B. Standgebühren, Kosten für Arbeitszeit, usw.).
Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Zusage Ihrer Versicherung auf einen kostenlosen Leihwagen, mit Ihrer Erklärung, dass Sie das Fahrzeug nicht reparieren wollen, die Gültigkeit verlieren könnte. In diesem Fall werden wir den Leihwagen nach unserer gültigen Mietwagenpreisliste verrechnen.

h) Abweichungen
Für den Fall, dass die Versicherung ihre Zusage zur Übernahme der Reparaturkosten zurückzieht, nachdem wir bereits mit der Reparatur begonnen haben oder für den Fall, dass Sie sich den Schaden von der Versicherung auszahlen lassen, obwohl Sie uns mit der Reparatur beauftragt und wir aufgrund dessen mit der Reparatur begonnen haben, erfolgt die Zahlung der gesamten Reparaturkosten an uns nicht durch die Versicherung sondern wir von Ihnen geleistet.

i) Ziel
Unser Ziel ist es, Ihr beschädigtes Fahrzeug perfekt zu reparieren und somit die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen und den Wert wenn möglich zu erhalten.

j) AGB und Richtsätze
Es gelten unsere AGB (Reparaturbedingungen und Richtsätze).

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