§57a Überprüfung & LKW Abgasplakette

Unser Unternehmen ist autorisiert, die Begutachtung nach §57a für alle Marken durchzuführen. Diese Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, um sowohl die Verkehrs- und Betriebssicherheit, als auch die Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges zu überprüfen. Toleranzfristen: Die Begutachtung kann einen Monat vor bzw. bis spätestens 4 Monate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden.

Sonderfristen für bestimmte Fahrzeugklassen

Für bestimmte Fahrzeugklassen gelten seit 20.5.2018 neue Fristen für die Durchführung der §57a-Überprüfung (im Zulassungsschein bei Klasse / Fahrzeugart zu finden):

  • Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge
  • Fahrzeugklassen N1, N2 und N3: LKW über & unter 3,5 t hzG
  • Fahrzeugklassen M2 und M3: alle Omnibusse
  • Anhängerklassen 03 und 04: Anhänger über 3,5 t hzG
  • Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit Bauartgeschwindigkeit über 40 km/h

Die Vorfrist beträgt drei Monate, Im Gegenzug gibt es keine Nachfrist mehr – das heißt, die Begutachtung muss spätestens im Monat der Erstzulassung erfolgen.

Abgasplakette für LKWs

Im Rahmen der Abgasplaketten-Verordnung ist in OÖ die A1 West Autobahn zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr bei km 154,966 und dem Knoten Haid bei km 175,574 von einem Fahrverbot für alle LKW – unabhängig vom  Fahrzeuggewicht – mit Abgasklasse EURO 2 und schlechter betroffen. In dieser Zone ist für alle LKW die Kennzeichnung durch eine "Abgasplakette" notwendig. 

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen bei einer Prüfstelle vorgeführt werden, um die Plakette zu erhalten. Unsere fachlich geschulten Mitarbeiter in unseren Werkstätten in Linz, Urfahr und Wels sind berechtigt, die Klassifizierung Ihres Fahrzeuges vorzunehmen bzw. die Plakette auszustellen.
Die Kosten für Klassifizierung und Abgasplakette betragen € 26,20.

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